EU vereinfacht Nachhaltigkeitsregeln

Weniger Bürokratie, mehr Wettbewerbsfähigkeit

EU vereinfacht Nachhaltigkeitsregeln
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Brüssel, 26. Februar 2025 – Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Gesetzespaket vorgestellt, das Unternehmen in der EU von unnötigem Verwaltungsaufwand befreien soll. Der sogenannte „Vereinfachungs-Omnibus“ sieht zahlreiche Erleichterungen bei Nachhaltigkeitsvorschriften vor und soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) entlastet werden. In den kommenden Jahren erwartet die EU-Kommission Einsparungen bei den Verwaltungskosten von bis zu 6,3 Milliarden Euro sowie eine Mobilisierung von 50 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen. „Wir müssen die richtige Balance zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit finden“, erklärte ein Sprecher der Kommission.

Weniger Berichtspflichten für Unternehmen

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die viele Unternehmen zur umfassenden Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen verpflichtet. Künftig sollen Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern sowie einem Umsatz unter 50 Millionen Euro von dieser Pflicht ausgenommen werden. Dies würde die Anzahl der betroffenen Unternehmen um 80 Prozent reduzieren.

Zudem werden die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung überarbeitet und gestrafft. Vorgaben zur detaillierten Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG) werden vereinfacht, und sektorspezifische Berichtspflichten entfallen. Gleichzeitig bleibt es Unternehmen möglich, freiwillig über ihre Nachhaltigkeitsinitiativen zu berichten.

Verlängerung der Fristen bei der Sorgfaltspflicht

Auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten verpflichtet, wird angepasst. Die Umsetzungsfrist wird um ein Jahr auf 2028 verschoben, um Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Die Verpflichtung zur Kontrolle indirekter Zulieferer in komplexen Wertschöpfungsketten wird gelockert.

Entlastung für Importeure und Finanzinstitutionen

Für Importeure von Waren mit hohen CO2-Emissionen bringt das neue Paket ebenfalls Erleichterungen. Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), der CO2-Kosten für bestimmte Importe anpasst, wird so umgestaltet, dass kleine Importeure mit geringen Emissionen von den Verpflichtungen ausgenommen werden. Laut Kommission sollen etwa 90 Prozent der Importeure von diesen Erleichterungen profitieren, während dennoch 99 Prozent der importbedingten Emissionen erfasst bleiben.

Auch Banken und Finanzinstitute werden von administrativen Pflichten befreit. Die Green Asset Ratio (GAR), die angibt, wie nachhaltig das Portfolio eines Finanzinstituts ist, wird vereinfacht, um den Berichtsaufwand zu minimieren.

Was bedeutet das für KMU?

Für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet das Gesetzespaket eine erhebliche Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Bisher mussten viele KMU indirekt umfassende Nachhaltigkeitsberichte liefern, weil sie in die Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen eingebunden waren. Künftig dürfen größere Unternehmen von KMU keine detaillierten Nachhaltigkeitsdaten mehr anfordern, die über einen neuen freiwilligen Standard hinausgehen. Das verringert die Belastung und ermöglicht es KMU, sich stärker auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, ohne regulatorische Hürden fürchten zu müssen.

Kritische Stimmen und Ausblick

Die geplanten Erleichterungen stoßen nicht überall auf Zustimmung. Umweltorganisationen warnen davor, dass durch die Reduzierung der Berichtspflichten weniger Transparenz herrschen könnte. Sie befürchten, dass Unternehmen künftig weniger Anreize haben, sich an strenge Nachhaltigkeitsziele zu halten.

Die EU-Kommission verteidigt ihr Vorgehen jedoch mit dem Argument, dass nachhaltige Entwicklung und wirtschaftlicher Erfolg Hand in Hand gehen müssen. Die Anpassungen sollen europäische Unternehmen entlasten, ohne die ökologischen Ziele des Green Deals zu gefährden.

Das Gesetzespaket muss nun vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten genehmigt werden. Die ersten Abstimmungen dazu werden in den kommenden Monaten erwartet.

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